Samstag, 18. Dezember 2010

Irisches Abtreibungsverbot verstößt nicht gegen Menschenrechte

Straßburg (idea) – Das weitgehende Abtreibungsverbot in Irland verstößt nicht gegen Menschenrechte der Frauen. Das hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg entschieden.

Das Gericht wies am 16. Dezember die Klagen von drei Frauen ab, die argumentiert hatten, dass es kompliziert und traumatisch sei, wenn sie zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs ins Ausland reisen müssten. Irische Schwangere dürfen zwar im Inland keine Abtreibung vornehmen lassen, dazu aber in einen anderen Staat reisen. Zwei der Frauen hatten ihren Wunsch nach Abbruch der Schwangerschaft mit familiären Motiven begründet. Dazu stellte der Gerichtshof fest, man könne den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der den Schutz des Familien- und Privatlebens garantiert, nicht als Recht auf Abtreibung deuten. Weiterlesen….

Quelle: Idea

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