Dienstag, 18. Januar 2011

Verfassungsgericht stoppt Nachtragshaushalt

Aufnahme weiterer Kredite untersagt

Das Landesverfassungsgericht in Münster hat per einstweiliger Anordnung den Nachtragshaushalt 2010 in Nordrhein-Westfalen gestoppt. Wie das Gericht Dienstagnachmittag (18.01.11) mitteilte, dürfen vorerst keine weiteren Kredite für diesen Haushalt aufgenommen werden.

Der Landesregierung wurde "durch einstweilige Anordnung der Vollzug des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 untersagt", so das Gericht. Das höchste Gericht des Landes folgte damit einem Antrag der Oppositionsfraktionen CDU und FDP. Beide hatten vor der Weihnachtspause einen Antrag auf eine Einstweilige Anordnung gegen den Etat der rot-grünen Minderheitsregierung gestellt - ein einmaliger Vorgang in der Landesgeschichte. Nach ihrer Ansicht verstößt die darin vorgesehene Rekordverschuldung von 8,4 Milliarden Euro gegen die Verfassung. Die Anordnung könnte weitreichende Folgen haben. Denkbar sind auch Neuwahlen im bevölkerungsreichsten Bundesland. Ganzer Artikel…..

Quelle: Tagesschau

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