Freitag, 27. August 2010

Vater muss für 40 Tage in Erzwingungshaft

Erneut ist in Salzkotten ein Familienvater in Erzwingungshaft genommen worden, weil seine Kinder an weniger als 10 Unterrichtsstunden Sexualkunde und an einer Theateraufführung im Rahmen der Sexualkunde nicht teilgenommen hatten. Der 12fache Vater hatte um eine Befreiung der Grundschul-Kinder von einigen Unterrichtsveranstaltungen und der Theateraufführung gebeten, die mit dem christlichen Gewissen der Familie und seiner elterlichen Erziehungspflicht nicht vereinbar gewesen seien.

Dies hatten Schulleitung und Schulbehörde abgelehnt. Für den Fall der Verweigerung der Teilnahme wurden Bußgelder in einer Höhe von insgesamt 1.090 EUR verhängt. Da die Familie diese nicht zahlen wollte, Muss der Vater nun für 40 Tage in Erzwingungshaft.

Das Online-Magazin Medrum hat für die betroffenen Familien eine Online-Aktion “Schutz der Gewissensfreiheit” eingerichtet und bittet um Unterstützung und Mithilfe: Online-Aktion → Schutz der Gewissensfreiheit

Quelle: Familien-Schutz.de

Ich bin sicher dass all die Familien der Schulschwänzer aus den Problemgebieten keine Strafe zahlen müssen.

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