Dienstag, 4. Januar 2011

Interview zum Beschluss über gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Pfarrhäusern

Gespräch mit Professor Dr. Reinhard Slenczka, D.D., Erlangen

Bekenntnis & Sammlung: Herr Professor Slenczka, der Landesbischof hat an der Synode vorbei mit Rückendeckung des Landeskirchenrates, den Einzug homosexueller Paare in das Pfarrhaus erlaubt. Wo liegt dabei das Problem?

Prof. Dr. Reinhard Slenczka: Seit Jahren werden von protestantischen Kirchenleitungen, so auch wiederholt in Bayern, gesellschaftspolitische Forderungen aus der Öffentlichkeit aufgenommen, die eindeutig im Widerspruch zu Schrift und Bekenntnis stehen, und ohne theologische Begründung mit Mehrheitsbeschlüssen durchgesetzt. In den Gemeinden, aber auch weltweit zwischen christlichen Kirchen hat dies nicht nur zu starken Spannungen, sondern auch zur Aufhebung von Kirchengemeinschaft geführt. Was jedoch nun geschieht, ist theologisch und rechtlich ein Akt unglaublicher Willkür.

Mit seiner Erklärung vom 15. November 2010 hat Dr. Friedrich, der Inhaber des Bischofsamts der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, die im Frühjahr der Landessynode in Weiden vorgelegten zwei gleichlautenden Anträge von Münchener Prodekanatssynoden, die damals wegen der zu erwartenden Spannungen nicht behandelt wurden, in persönlichem Vollmachtsanspruch (man beachte das ständige „Ich“) aufgegriffen und mit Unterstützung des Landeskirchenrates positiv entschieden und veröffentlicht. Wenn die nach Neu-Ulm einberufene Synode erwartungsgemäß diesem Beschluss zustimmt, wird sie zu einem bloßen Akklamationsgremium kirchenleitender Diktatur.

Rechtmäßig müsste sie den Beschluss nach Inhalt und Form zurückweisen und der Kirchenleitung das Mißtrauen aussprechen. Ganzer Artikel…

Quelle: Gemeindenetzwerk

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